Mit einem finanziellen Zuschuss zu Ihrem neuen Bad
Um Ihr Wohnumfeld zu verbessern, bieten die Krankenkassen für Pflegebedürftige Zuschüsse nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
Nach Prüfung und Genehmigung der Voraussetzungen durch die Krankenkasse können Sie einen Zuschuss für Ihr neues Bad erhalten.
Zuschusshöhe bis zu 4000,- €
Zusätzlich bietet der Freistaat Bayern unter Umständen weitere Zuschüsse, um Ihr neues Bad realisieren zu können.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und realisieren im Anschluss alle nötigen Umbaumaßnahmen.